Infos, Downloads & Links

Liebe Eltern, Liebe Interessierte,

Wir haben euch hier eine Reihe von Informationen zu verschiedenen Themen zusammengetragen. Die Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und werden laufend erweitert. Dennoch übernehmen wir keinerlei Haftung für inkorrekte oder nicht mehr aktuelle Inhalte. Auch können wir keine Rechtsberatung leisten. Sollten euch Informationen fehlen oder Unstimmigkeiten auffallen, meldet euch gerne bei uns, damit wir diese überprüfen und ggf. anpassen können.

Wir bemühen uns, die hier angegebenen Links und Downloads stets aktuell zu halten. Sollte euch etwas auffallen, nehmt gerne Kontakt zu uns auf. Für externe Inhalte, die hier verlinkt sind, übernehmen wir keinerlei Haftung

Rechtsanspruch

Seit dem 01.08.2013 existiert in Deutschland ein flächendeckender Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung. Dieser ist in § 24 SGB VIII gesetzlich festgehalten. Dieses Gesetz schließt Kinder unter 3 Jahren mit ein.

Für Kinder unter 3 Jahren gilt der Rechtsanspruch sowohl mit einem Kita-Platz als auch mit einem Platz in der Kindertagespflege als erfüllt.

Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt haben Anspruch auf einen Kita-Platz. Wird euer Kind später als regulär eingeschult, habt ihr weiterhin einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kita. Prüft allerdings unbedingt euren Betreuungsvertrag mit der Kita, ob dieser auch bis zum Schuleintritt gilt oder jährlich verlängert wird. Ansonsten könnte es passieren, dass euer Kind in diesem Fall noch einmal die Kita wechseln muss. Der Rechtsanspruch richtet sich nämlich an die örtliche Jugendhilfeplanung und nicht an einzelne Einrichtungen.

Wenn ihr keinen Betreuungsplatz bekommen habt oder nur ein Angebot über einen Platz, der nicht eurem Bedarf entspricht, meldet euch gerne bei uns. Wir können keine Rechtsberatung ersetzen, haben aber Ideen und Erfahrungen, die euch eventuell weiterhelfen.

Ratsinformations-system der Stadt 

Jede Kommune betreibt ihr eigenes Ratsinformationssystem, über das alle öffentlichen Tagesordnungen, Vorlagen und Beschlüsse des Jugendhilfeausschuss abrufbar sind. Der JAEB hat darüber hinaus über seinen beratenden Sitz im Jugendhilfeausschuss auch Zugriff auf nicht-öffentliche Dokumente.

Ihr findet das Ratsinformationssystem unserer Stadt unter diesem Link

Platzsuche 
Kita

Im Kreis Heinsberg findet die Kita-Platzvergabe mit Hilfe des Kita-Navigators statt. Der Kita-Navigator ist das zentrale Vormerksystem an dem sich alle öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen im ganzen Kreisbeteiligen. Hier werden alle Kinder erfasst, die einen Kita-Platz suchen und die Vormerkungen an die jeweiligen Kitas weitergeleitet. Für die Anmeldung des Betreuungsbedarfs geben Familien dort bis zum Jahresende die Daten ihres Kindes ein und wählen Wunsch-Kitas aus. Wichtig für die Platzvergabe ist, dass ihr unbedingt alle Wünsche ausfüllt, da ihr sonst Nachteile anderen Familien gegenüber habt, sollte euer Erstwunsch nicht erfüllt werden können!

Es kann sinnvoll sein, sich bei den Wunsch-Kitas um einen Besichtigungstermin zu bemühen und abzufragen, wie viele Plätze im kommenden Jahr neu vergeben werden. Werden beispielsweise in einer Einrichtung alle freiwerdenden Betreuungsplätze bereits durch Geschwisterkinder belegt, kann es unter Umständen sinnvoll sein, die Reihenfolge eurer Wünsche entsprechend anzupassen.

Platzsuche Kindertagespflege

Die Suche nach der passenden Kindertagespflegestelle ist sehr individuell. Manche Eltern nehmen bereits in der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt Kontakt zur Tagespflegeperson auf. Wichtig ist, dass ihr in jedem Fall euren Betreuungsbedarf beim Jugendamt anmeldet. Auch wenn ihr bereits mit einer Tagespflegeperson gesprochen habt, die euch mündlich einen Platz zugesagt hat, muss der Betreuungsbedarf beim Amt gemeldet werden. Nur so könnt ihr euch im Fall der Fälle auf euren Rechtsanspruch berufen.

Da die Tagespflegepersonen selbstständig arbeiten, entscheiden sie in der Regel selbst, mit welchen Familien sie einen Betreuungsvertrag in welchem Umfang und ab welchem Startdatum abschließen. So ist es in der Kindertagespflege auch möglich unterjährig mit der Betreuung zu starten und unterschiedliche Betreuungszeiten an den einzelnen Wochentagen zu vereinbaren.

Wenn ihr noch keine Tagespflegestelle ins Auge gefasst habt, nehmt zuerst Kontakt mit der Fachberatung des Jugendamts auf, die euch bei der Platzauswahl beratend zur Seite steht und den Kontakt zu Tagespflegepersonen mit freien Plätzen vermittelt. Wir raten euch bei der Auswahl darauf zu achten, dass die Tagespflegestelle eine Krankheits- und notfalls auch eine Urlaubsvertretung anbietet. Dies ist in der Regel bei Großtagespflegestellen, in denen sich zwei Tagespflegepersonen zu einer Tagespflegestelle zusammengeschlossen haben, die jeweils andere Person. Für alle anderen übernimmt eine Vertretungstagespflegestelle diese Aufgabe, wofür aber sowohl die Tagespflegeperson als auch die Familien einen Kooperationsvertrag abschließen müssen. Generell ist gemäß KIBIZ §23 Abs. 2 das Jugendamt dafür zuständig, dass eine Vertretung sichergestellt wird.

Elternmitwirkung

In jeder Kindertageseinrichtung werden bis zum 10. Oktober eines jeden Jahres die Elternbeiräte gewählt. Die Elternbeiräte können in einer Kita-weiten Elternversammlung gewählt werden, oftmals werden sie aber auch, wie es im 
früheren „Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder“ vorgesehen war, gruppenweise gewählt. Dann gibt es in den meisten Fällen zwei Elternbeiräte je Gruppe, aus denen dann in einigen Einrichtungen wiederum ein*e Elternbeiratsvorsitzende*r und eine Stellvertretung für die Einrichtung gewählt werden. Zur Wahl stellen können sich alle Eltern, deren Kinder die Einrichtung besuchen.

Der Elternbeirat ist auch Teil des "Rats der Tageseinrichtung“, eines Gremiums, das sich aus Vertretern des Trägers, des Personals und der Eltern zusammensetzt und laut Kinderbildungsgesetz mindestens einmal im Jahr tagen sollte. Im Rat der Tageseinrichtung werden beispielsweise die Schließtage der Einrichtung beschlossen.

Außerdem wählt der Elternbeirat aus seiner Mitte eine*n Delegierte*n sowie eine Stellvertretung für den Jugendamtselternbeirat. Diese werden zur Versammlung der Elternbeiräte eingeladen, die zwischen dem 11. Oktober und 10. November den JAEB wählt.

Auch die Eltern mit Kindern in Kindertagespflege können bis zum 10. Oktober eine Elternvertretung wählen. Diese Elternvertretung wird ebenfalls zur Versammlung der Elternbeiräte eingeladen und kann für den JAEB kandidieren.
 

Der JAEB wählt in seiner konstituierenden Sitzung wiederum eine*n Delegierte*n sowie eine Stellvertretung für den Landeselternbeirat NRW. In der Vollversammlung der JAEB NRW wählen diese aus ihren Reihen den 15-köpfigen Landeselternbeirat NRW gemäß KiBiz bis zum 30. November. Nach der 2020 in Kraft getretenen Fassung des KiBiz ist es auch möglich, dass 
sowohl JAEB als auch LEB für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt werden.
 

Auch auf Bundesebene gibt es einen Zusammenschluss von delegierten Elternvertretungen aus den Bundesländern, die 
Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (kurz BEVKi). Diese ist eigeninitiativ 2014 entstanden. Seit Juni 2021 ist sie ausdrücklich in § 83 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) genannt.

 

Weiterführende Informationen findet ihr unter Downloads & Links im LEB Flyer zum Thema "Elternmitwirkung"

 

Quelle: Handbuch für Elternbeiräte - Landeselternbeirat NRW

Elternvertretung 
in der Kita

Die Elternvertretung in der Kita wird auch Elternbeirat genannt.

Bis zum 10. Oktober wählen alle Eltern einer Kita (die „Elternversammlung“) den Elternbeirat.

Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Familien, setzt sich für besondere Bedarfe ein und berät die Kita bei wichtigen Entscheidungen.

Der Elternbeirat ist rechtzeitig, umfassend und vor wesentlichen Entscheidungen in der Kita zu informieren.

Hierzu zählen z. B.:

  • personelle Besetzung
  • Räume und Ausstattung
  • Hausordnung und Öffnungszeiten
  • falls der Betreiber der Kita wechselt
  • die Regeln, nach denen neue Kinder in die Kita aufgenommen werden

Hinweise des Elternbeirates müssen angemessen berücksichtigt werden.
 

Die Eltern mit Kindern in der Kindertagespflege können ebenfalls bis zum 10. Oktober eine Elternvertretung wählen. Mehr dazu erfahrt ihr hier im nächsten Punkt.
 

 

Quelle und weiterführende Informationen:

https://www.lebnrw.de/elternmitwirkung/

Elternvertretung in der Kindertagespflege

Seit 2020 gibt es die Möglichkeit ebenfalls eine Elternvertretung der Kindertagespflege zu wählen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 11 des Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Hiermit werden die Rechte der Eltern gestärkt und die Gleichwertigkeit der frühkindlichen Bildungsangebote hervorgehoben.

Im letzten Jahr hat die gewählte Elternvertretung der Kindertagespflege viele wertvolle Dinge angestoßen, die es nun weiterzuführen gilt.
 

Ähnlich wie in der Kita setzt sich die Elternvertretung für eure Interessen ein, beantwortet eure Fragen und hat für alle eure Anliegen rund um die Kindertagespflege ein offenes Ohr. Über die Zusammenarbeit im Jugendamtselternbeirat (JAEB) können eure Themen auch politisch vertreten werden. So wurden zum Beispiel inzwischen die Elternbeiträge in der Kindertagespflege für über Zweijährige auf den Beitrag in der Kita reduziert.

Wenn ihr dieses Jahr ein Kind in der Kindertagespflege im Kreis Heinsberg habt und selbst in dort wohnt, könnt ihr euch zur Wahl aufstellen lassen. Da die Kinder meistens nur 1 oder 2 Jahre in der Kindertagespflege bleiben, sind wir darauf angewiesen, dass sich auch neue Eltern trauen, sich hierfür zu engagieren. Ihr habt im JAEB große Unterstützung von Eltern, die in den letzten Jahren Kinder in der Kindertagespflege hatten. Außerdem stehen euch die ehemaligen Elternvertretungen zur Seite, die im vergangenen Jahr die Elternvertretung neu aufgebaut haben und euch gerne alle eure Fragen dazu beantworten. Meldet euch bei Interesse gerne bei uns!

Der Aufruf zur Kandidatur erfolgt Anfang September über das Jugendamt. Seid mutig und engagiert euch für eure Kinder und alle Eltern mit Kindern in der Kindertagespflege!

©Jugendamtselternbeirat Kreis Heinsberg. Alle Rechte vorbehalten.

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