Der Jugendamtselternbeirat stellt ein beratendes Mitglied (und eine Stellvertretung) für den Jugendhilfeausschuss, welches sowohl am öffentlichen als auch am nicht-öffentlichen Teil der Sitzungen teilnehmen darf. Der Jugendhilfeausschuss ist eine wichtige Möglichkeit für den JAEB, sich öffentlich zu Themen der Kindertagesbetreuung zu positionieren und die Perspektive der Elternschaft gegenüber der Verwaltung und Politik einzubringen.
Termine, Tagesordnungen sowie Unterlagen zu den Sitzungen des Jugendhilfeausschuss können über das kommunale Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Jugendhilfeausschuss Kreis Heinsberg
Die AG 78 ist benannt nach dem § 78 des Achten Sozialgesetzbuches. Diese Arbeitsgemeinschaft wird auch als die Trägerkonferenz eines Jugendamtsbezirks bezeichnet. Mitglieder sind Vertreterinnen und Vertreter der öffentlichen und der freien Träger sowie des Jugendamts. Da dem JAEB nach § 11(2) KiBiz in allen wesentlichen Kita-Angelegenheiten die Gelegenheit zur Mitwirkung zu geben ist, sollte er sinnvollerweise auch in der AG 78 vertreten sein, am besten mit Stimmrecht. Das ist jedoch nicht in allen Kommunen der Fall, da die Zusammensetzung der AG 78 nicht eindeutig gesetzlich geregelt, sondern in der Geschäftsordnung der AG 78 im jeweiligen Jugendamtsbezirk bestimmt ist. Mancherorts existiert gar keine AG 78, obwohl dies rechtlich problematisch ist.
Der Landeselternbeirat ist das zentrale Gremium aller Jugendamtselternbeiräte im Land NRW.
Hier werden überkommunale Themen erörtert / besprochen. Dazu bestimmt jeder Jugendamtselternbeirat zunächst einen Delegierten für die Angelegenheiten auf Landesebene. Dieser wählt einmal im Jahr den Landeselternbeirat und ist auf den sog. Vollversammlungen der JAEBs, welche vom LEB mehrmals pro Jahr organisiert werden, stimmberechtigtes Mitglied.
Der JAEB Heinsberg nimmt nicht nur regelmäßig an diesen Vollversammlungen der JAEBs NRW teil und hat sich ein eigenes Netzwerk mit den JAEBs unserer Region aufgebaut, sondern ist mit unserer Vorsitzenden selbst Mitglied im zentralen Gremium.
Weitere Informationen zum LEB NRW findet ihr unter www.lebnrw.de
Unsere Themen sind eure Themen! Wir beschäftigen uns mit den Anliegen, die aus der Elternschaft und von den Elternbeiräten der verschiedenen Kitas an uns herangetragen werden.
Beispielsweise beschäftigt sich ein JAEB mit folgenden Themen:
Seit 2020 kann in einem Jugendamtsbezirk ebenfalls eine Elternvertretung der Kindertagespflege gewählt werden. Diese Elternvertretung bringt die Themen der Elternschaft der Kindertagespflege in den JAEB ein und steht in engem Austausch mit Kindertagespflegepersonen und dem Jugendamt.
Mit folgenden Themen kann sich die Elternvertretung der KTP beispielsweise beschäftigen:
Werden Sie Teil unserer Gemeinschaft und bringen Sie Ihre Ideen und Unterstützung ein.
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